Die BITV stellt Anforderungen und Bedingungen auf, welche behinderten Menschen, denen die Nutzung der Informationstechnik üblicherweise nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu eröffnet.
Die BITV fordert in Bedingung 4.2: "Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen".
Wir sind bemüht, diesen Anforderungen gerecht zu werden und haben die geforderten Auszeichnungen und Erläuterungen im Webauftritt vorgenommen. Darüber hinaus stellen wir hier eine Liste der verwendeten Abkürzungen mit ihren Erklärungen zur Verfügung.